Kommunale Wärmeplanung mit e‑regio gestartet
e-regio unterstützt die Gemeinde Kall bei der kommunalen Wärmeplanung
Erfahren Sie, wie kommunale Wärmeplanung die Wärmewende gestaltet. Entdecken Sie Ziele, Etappen und Lösungen für eine nachhaltige Energieversorgung.
es freut mich sehr, Sie auf unserer Homepage zur kommunalen Wärmeplanung begrüßen zu dürfen.
Die nachhaltige Entwicklung unserer Gemeinde liegt mir persönlich sehr am Herzen, und die Planung einer ebenso effizienten wie umweltfreundlichen Wärmeversorgung ist ein wesentlicher Schritt in diese Richtung. Die kommenden Jahre werden entscheidend dafür sein, wie wir den Herausforderungen des Klimawandels entgegentreten. Die Reduzierung von CO2-Emissionen und der Einsatz erneuerbarer Energien sind dabei von zentraler Bedeutung. Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Baustein, diesem Ziel näher zu kommen.
Gemeinsam mit e-regio werden wir bis Ende 2024 einen Wärmeplan für die Gemeinde Kall aufstellen, der technologieoffen die bestmögliche Wärmeversorgung für die zahlreichen Ortschaften unserer Gemeinde aufzeigen wird.
Ich lade Sie daher herzlich ein, sich auf dieser Seite grundlegend über die Wärmeplanung und die aktuellen Entwicklungen und Themen zu informieren.
Ihr
Hermann Josef Esser
Bürgermeister der Gemeinde Kall
In Privathaushalten haben Heizung und Warmwasser mit 85 Prozent den höchsten Anteil am Energieverbrauch. Unser kommunaler Wärmeplan wird Ihnen zeigen, welche klimaneutrale Wärmequelle an Ihrem Wohnort perspektivisch verfügbar sein kann. Das macht ihn zur wichtigen Entscheidungshilfe für Ihre zukünftige, energiesparende und klimaschonendere Wärmeversorgung.
Der kommunale Wärmeplan zeigt, wie eine effizientere und möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung in Kall gestaltet werden kann – auch für Ihren Wohnort.
Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpe, Nah- und Fernwärme: Die neue Energiewelt ist vielseitig. Die Wärmeplanung zeigt anschaulich auf, wo was möglich und sinnvoll ist.
Ob Beratung, Sanierung oder Neubau: Der Bund unterstützt Ihr Energieprojekt mit zahlreichen Förderprogrammen.
Der kommunale Wärmeplan ist eng mit dem neuen Heizungsgesetz verknüpft. Läuft Ihre Heizung noch einwandfrei? Dann müssen Sie erstmal gar nichts tun.
Zu Jahresbeginn 2024 sind zwei für die Wärmewende zentrale Gesetze in Kraft getreten: das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz. Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG oder auch „Heizungsgesetz“) sieht grundsätzlich vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Preissteigerungen für fossile Energieträger wie Öl und Gas schützen. Als Alternativen kommen zum Beispiel Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Hybridheizungen, Solarthermie oder Nah- und Fernwärme infrage.
Das Gebäudeenergiegesetz ist eng mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verbunden, das ebenfalls seit dem 1. Januar 2024 gilt. Dessen Dreh- und Angelpunkt ist die kommunale Wärmeplanung. Die Planung erstreckt sich auf das gesamte Gebiet einer Stadt und Gemeinde und umfasst u.a. eine Analyse des Ist-Zustands der Wärmeversorgung und des -bedarfs. Daraus lassen sich dann passende Wärmelösungen ableiten. Liegt die Wärmeplanung vor, haben Hauseigentümer und Unternehmen Anhaltspunkte, ob etwa der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist oder besser eine eigene, dezentrale Option, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe, in Betracht gezogen werden sollte.
Die Regelungen des Heizungsgesetzes greifen von Januar an zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Bereits jetzt werden in Neubauten viele Wärmepumpen eingebaut, es gibt aber auch andere Optionen zur Wärmeversorgung. Konkret gilt die 65 Prozent-erneuerbare Energien Pflicht laut Wirtschaftsministerium für alle Neubauten, für die ab Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wurde.
Für Bestands- und Neubauten außerhalb neuer Baugebiete gibt es so lange keinen Handlungsbedarf bis die Wärmeplanung der Kommune vorliegt. Hier gibt es unterschiedliche Fristen. Klimafreundliche Energien beim Tausch der Heizungsanlage sind spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht, in kleineren Kommunen bis 100.000 Einwohnenden – dazu zählt Kall – bis spätestens nach dem 30. Juni 2028. Eine Übersicht über die wichtigsten Fakten zum Gebäudeenergiegesetz gibt es hier.
Bleiben Sie auf dem Laufenden: Wir teilen regelmäßig Updates, um Sie über die Schritte zu informieren, die wir gemeinsam in Richtung einer nachhaltigeren und klimafreundlichen Zukunft unternehmen. Besuchen Sie uns regelmäßig, um keine Neuigkeit zu verpassen.
Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Dokumente zum Download zusammengestellt.
Kommunale Wärmeplanung einfach erklärt
Von der Vorbereitung bis zur Umsetzung. In sieben kurzen Erklärvideos erfahren Sie, wie die kommunale Wärmeplanung abläuft.
Treten Sie in Kontakt mit uns, um mehr über die Wärmewende in Kall zu erfahren. Ob Sie Fragen haben, Unterstützung benötigen oder einfach nur Ihr Feedback mitteilen möchten. Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus, und wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden. Ihre Meinung ist uns wichtig, denn gemeinsam gestalten wir die Zukunft der Energie in Kall.
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.